Die Aufgaben und Befugnisse unserer WEG-Verwaltertätigkeit ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den jeweiligen Teilungserklärungen der betreuten Objekte. Darüber hinaus werden diese in dem mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zu schließenden Verwaltervertrag niedergelegt.
Über die Tätigkeiten vermitteln wir Ihnen nachstehend -auszugsweise- einen Überblick:
- Durchführung von Belegprüfungen und Eigentümerversammlungen
- Erstellung von Abrechnungen, Wirtschaftsplänen und Liquiditätsplanungen
- Durchsetzung der Beschlüsse der Wohnungs- und Teileigentümer
- Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nebst Ergreifung der hierfür erforderlichen Maßnahmen (Planung, Ausschreibung sowie Vergabe von Aufträgen)
- Baubetreuung größerer Instandhaltungsmaßnahmen
- Kaufmännische und technische Abwicklung von Versicherungsschäden
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Entgegennahme und Bewirkung von Zahlungen und Leistungen in Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Sondereigentümer in Angelegenheiten der Verwaltung
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, welche an alle Wohnungs- und Teileigentümer gerichtet sind
- Treffen von Maßnahmen, die zur Fristwahrung oder zur Abwendung von Rechtsnachteilen erforderlich/geeignet sind
- Entgegennahme zu zahlender Hausgelder nebst gerichtlicher Geltendmachung bei Nichtzahlung in eigenem Namen für Rechnung der jeweiligen WEG
- Abschluß und Kündigung von Verträgen mit Dritten (z. B. Versicherungen etc.) sowie Einstellung und Entlassung von Hauswarten und sonstigem Dienstpersonal
- Abschluß und Kündigung von Wartungs- und Mietverträgen auch in Sondereigentumseinheiten (z. B. Wärmemengen- und Kaltwasserzähler etc.)
- Abgabe von Erklärungen die zur Herstellung/Versorgung (Fernsprech-, Radio-, Fernseh-, Antennen- oder Energieversorgungsanlagen) erforderlich sind.